Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rahmenbedingungen für Leistungen von Syntura gegenüber Organisationen und beruflich handelnden Auftraggebern.
Stand: August 2026. Das konkrete Angebot geht diesen Bedingungen vor, soweit es abweichende oder ergänzende Regelungen enthält.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, sozialen Organisationen, Trägern, Vereinen, Einrichtungen und anderen Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer beruflichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Leistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern werden nur auf gesonderter Grundlage vereinbart.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand sind die im Angebot bezeichneten Analyse-, Beratungs-, Entwicklungs-, Bildungs- oder sonstigen Dienstleistungen. Kernprodukt ist SYNThese als klar begrenzte, evidenzinformierte organisationale Entscheidungsanalyse innerhalb der Management- und Organisationsberatung. Auftrag, Scope, Leistungen, Ergebnisformat, Termine, Mitwirkung und Grenzen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Syntura schuldet eine fachgerechte Dienstleistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen, sozialen oder sonstigen Erfolg. Syntura trifft keine Entscheidung für den Auftraggeber und übernimmt keine automatische Umsetzung.
3. Angebot und Vertragsschluss
Anfragen und Erstgespräche sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines konkreten Angebots oder eine andere eindeutige Vereinbarung zustande. Soweit im Angebot nichts anderes steht, ist es 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
4. Vergütung, Umsatzsteuer und Zahlung
Es gilt die im Angebot ausgewiesene Vergütung. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Bei ausdrücklich vereinbarten Stundenleistungen gilt eine Mindestabrechnung von einer Stunde; danach wird in 15-Minuten-Einheiten abgerechnet. Die übliche auftragsbezogene Vor- und Nachbereitung ist enthalten, soweit das Angebot nichts Abweichendes regelt.
5. Pauschalen, Pilot- und Sonderkonditionen
Pauschalen gelten ausschließlich für den beschriebenen Scope. Pilot-, Referenz- oder Pro-bono-Konditionen gelten nur für den jeweiligen ausdrücklich vereinbarten Auftrag. Referenzrechte, Logo-Nutzung, Testimonial oder Fallstudie entstehen nicht automatisch und benötigen eine separate Freigabe.
6. Mitwirkung
Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Zugänge, Ansprechpersonen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung und weist auf rechtliche, fachliche oder organisatorische Einschränkungen hin. Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender Mitwirkung werden gemeinsam geklärt und nur nach vorheriger Vereinbarung zusätzlich bearbeitet.
7. Änderungen des Leistungsumfangs
Wesentliche neue Fragen, zusätzliche Beteiligte, unerwartet große Datenmengen, weitere Workshops, zusätzliche Ausarbeitungen oder andere Scope-Änderungen werden vor der Bearbeitung dokumentiert und gesondert angeboten. Schweigen begründet keine Erweiterung.
8. Termine, Verschiebung und Absage
Termine werden verbindlich vereinbart. Folgen einer Verschiebung oder Absage, insbesondere Ausfallhonorare, gelten nur, wenn sie im Angebot oder einer individuellen Vereinbarung festgelegt wurden. Bereits beauftragte und erbrachte Teilleistungen sowie nicht stornierbare, vereinbarte Fremdkosten bleiben vergütungspflichtig.
9. Reise-, Raum- und Fremdkosten
Reisekosten, Übernachtung, Räume, Technik, Druck, Porto, außergewöhnlich umfangreiche Materialerstellung und externe Fachleistungen sind nur enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich genannt ist. Anderenfalls werden sie vor Beauftragung transparent ausgewiesen.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen vertraulich und verwenden sie nur für Vertragserfüllung und gesetzliche Pflichten. Fallbezogene Informationen sollen möglichst anonymisiert oder pseudonymisiert bereitgestellt werden. Eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Datenschutzregelung wird gesondert geschlossen.
11. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die übergebenen Arbeitsergebnisse für eigene interne Zwecke und den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen. Eine Veröffentlichung, Bearbeitung zur Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder Weitergabe an Dritte über den vereinbarten Zweck hinaus benötigt vorherige Zustimmung, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
Allgemeine Methoden, Vorlagen, Strukturen, Know-how und vorbestehende Materialien verbleiben bei Syntura. Vertrauliche Auftraggeberinformationen werden dadurch nicht zu frei nutzbarem Methodenmaterial.
12. Leistungsgrenzen
Die Leistungen ersetzen keine Rechtsberatung, medizinische Diagnostik, Psychotherapie, akute Krisenhilfe, behördliche Einzelfallentscheidung oder vollständige Fachplanung außerhalb der vereinbarten Kompetenz. Empfehlungen beruhen auf den im Projekt verfügbaren Informationen und den transparent benannten Annahmen und Grenzen.
13. Verantwortung und Haftung
Entscheidung, Freigabe und Umsetzung verbleiben beim Auftraggeber. Für Schäden gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt unberührt.
14. Referenzen und Öffentlichkeitsarbeit
Kundenname, Logo, Zitat, Fallbeschreibung, Projektdaten oder andere nicht öffentliche Informationen werden nur nach vorheriger, dokumentierter Freigabe veröffentlicht. Umfang, Anonymisierung, Dauer und Widerrufsmöglichkeiten werden dabei gesondert festgelegt.
15. Verbraucherstreitbeilegung
Syntura ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand Münster. Individuelle Abreden bleiben vorrangig. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.